Rechtliche Information

AVB

Allgemeine Vertragsbedingungen der KOOL MOTION PICTURES UG (Rahmenvertrag)

KOOL MOTION PICTURES UG (haftungsbeschränkt)
Gravensteiner Straße 3
20259 Hamburg
E-Mail: info@koolmotion.de

HRB: 113350
Ust-id-Nr. DE271212523

Präambel

KOOL MOTION PICTURES UG bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an: Erarbeitung, Gestaltung und Realisierung/Umsetzung von Werbefilmen und Dokumentationen nach Wunsch des Auftraggebers.

§ 1 Geltungsbereich
Diese Vertragsbedingungen der KOOL MOTION PICTURES UG gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Entgegenstehende oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Vertragsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Vertragsgegenstand
Die Leistungen von KOOL MOTION PICTURES UG umfassen Content-Produktionen, insbesondere Werbeproduktionen (Werbung/Content/Imagefilme/Corporate Filme/Industriefilme) und Dokumentationen u.v.m..

§ 3 Leistungen von KOOL MOTION PICTURES UG
• konzeptionelles Arbeiten (Ideenfindung, Umsetzung, usw.)
• Organisation von Equipment und Personal wenn benötigt
• DoP
• Regie
• Cutter/Editor (Schnitt des Materials)

§ 4 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 5 Leistungserbringung
Die Leistungen von KOOL MOTION PICTURES UG werden nach Kostenvoranschlag durch KOOL MOTION PICTURES UG und entsprechender Freigabe durch den Kunden erbracht.
Die Leistungen von KOOL MOTION PICTURES UG werden in Bezug auf die Zielsetzung und Umfang der Aufgabenstellung sowie die Vorgehensweise in ständiger gegenseitiger Rücksprache gemeinschaftlich zwischen den beiden Vertragspartnern mündlich oder schriftliche festgelegt. Bei Schriftform (wobei E-Mail genügt) erhält KOOL MOTION PICTURES UG vom Kunden über jede Besprechung möglichst fortlaufend nummerierte Protokolle (Memos). Diese dienen KOOL MOTION PICTURES UG als verbindliche Arbeitsunterlage und gelten auch für alle mündlich erteilten Aufträge als Auftragsbestätigung, sofern sie nach Erhalt von 3 Werktagen unkorrigiert bleiben.
Im Falle wesentlicher, kundenseitiger Änderungen der Leistungsvorgaben sind die Vereinbarungen über Termine und Vergütung der geänderten Leistung entsprechend anzupassen.
KOOL MOTION PICTURES UG wird – sofern er die Leistungen ausnahmsweise nicht höchstpersönlich erbringt – qualifizierte Mitarbeiter einsetzen und für die gesamte Vertragslaufzeit geeignete Leistungsbereitschaft vorhalten.

§ 6 Vergütung
Die Vergütung wird entsprechend der Kostenvoranschläge, der Auftragsbestätigung und der weiteren Vereinbarungen bei der Projektumsetzung berechnet, und zwar mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. KOOL MOTION PICTURES UG führt jeweils einen aktuellen schriftlichen Zeitnachweis während seiner Arbeiten.
Weitere Kosten & Hinweis zum Rohmaterial und Archivierung:
– Festplatten und Kuriere werden extra abgerechnet
– Rohmaterial wird 6 Monate nach der Auftragserledigung gelöscht
Die Vergütung ist jeweils mit Erbringen der Leistung fällig und wird 30-minutengenau abgerechnet und versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

§ 7 Kündigungsrecht des Kunden
Der Kunde kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Kunde, so ist KOOL MOTION PICTURES UG gem. § 648 S. 2 BGB berechtigt, die vereinbarte vollständige Vergütung zu verlangen.
KOOL MOTION PICTURES UG ermöglicht dem Kunden – auf Kulanzbasis – bei Kündigung folgende Anrechnungen vor dem vereinbarten Projektbeginn, woraus sich folgende Ausfallvergütung ergibt:
– zu Projektbeginn am gleichen Tag -> 100% Ausfallvergütung
– bis 12 Std vorher -> 80% Ausfallvergütung
– bis 24 Std vorher -> 60% Ausfallvergütung
– bis 48 Std vorher -> 40% Ausfallvergütung
– bis 7 Tage vorher -> 20% Ausfallvergütung
– früher als 7 Tage vorher -> 10% Ausfallvergütung

§ 8 Einräumung von Nutzungsrechten an den Kunden
Unabhängig von einer möglichen urheberrechtlichen Schöpfungshöhen sollen für die Leistungen KOOL MOTION PICTURES UG die urheberrechtlichen gesetzlichen Regeln gelten.
KOOL MOTION PICTURES UG räumt an den Kunden die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Jede weitergehende Nutzung muss gesondert vereinbart werden. Im Zweifel verbleiben die Nutzungsrechte bei KOOL MOTION PICTURES UG. Bei einer Übertragung der an den Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte genügt eine formlose Mitteilung an KOOL MOTION PICTURES UG.
KOOL MOTION PICTURES UG hat das Recht, in angemessener Weise als Urheber genannt zu werden.
Vorschläge seitens des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. Der Kunde ist für eigene Vorschläge und die jeweilige Mitarbeit jedoch selbst verantwortlich.
Die für die Vertragserfüllung des Kunden eingeräumten Nutzungsrechte werden von KOOL MOTION PICTURES UG unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den Kunden eingeräumt.

§ 9 Zusicherungen und Pflichten der KOOL MOTION PICTURES UG
KOOL MOTION PICTURES UG sichert zu, dass es sich bei dem überlassenen Projektmaterial um eigene Schöpfungen handelt und an diesem keine Rechte Dritter bestehen.
KOOL MOTION PICTURES UG ist verpflichtet, das Projektmaterial im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Urheberrechts, der gewerblichen Schutzrechte, zum Schutz der Persönlichkeitsrechte an den Kunden weiterzugeben, soweit dies bei möglichen Zweifeln nicht ausdrücklich am jeweiligen Projektmaterial von KOOL MOTION PICTURES UG gekennzeichnet ist.
Sofern KOOL MOTION PICTURES UG gegen seine hier gegebenen Zusicherungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, verpflichtet er sich, den Kunden von allen Ansprüchen – einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen, die aus diesem Grunde von Dritten gegen diese erhoben werden und alle daraus erwachsenden Kosten, die zur Abwehr der Ansprüche angemessen und erforderlich sind, zu ersetzen, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 10 Allgemeine Bestimmungen
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, zur Zeit Hamburg.

§ 11 Überstunden Regelung:

Es gilt folgende Staffelung bei Überstunden auf den regulären Stundensatz (Tagessatz auf 10 Std. ÷ 10):

Stunde 11 & 12: + 25%
Stunde 13 & 14: + 50%
ab Stunde 15: + 100% je zusätzlicher Stunde. 

Stand: 28.07.22